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   LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06   

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https://dejure.org/2007,9470
LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 (https://dejure.org/2007,9470)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 (https://dejure.org/2007,9470)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06 (https://dejure.org/2007,9470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 148 ZPO; § 149 ZPO; § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG; § 112 Abs. 2 BetrVG; Art. 2 RL 98/59/EG
    Vorherige Anrufung der Bundesagentur für Arbeit als förmliche Voraussetzung für die Anrufung einer Einigungsstelle der Bundesagentur für Arbeit; Ziel des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Zuständigkeit einer Einigungsstelle der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorherige Anrufung der Bundesagentur für Arbeit als förmliche Voraussetzung für die Anrufung einer Einigungsstelle der Bundesagentur für Arbeit; Ziel des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Zuständigkeit einer Einigungsstelle der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; ZPO § 148; ; ZPO § 149; ; BetrVG § 112 Abs. 2; ; RL 98/59/EG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zum Interessenausgleich bei Betriebseinschränkung - vorherige Vermittlung durch Bundesagentur für Arbeit nur mit Einverständnis der Betriebsparteien - grundsätzlich keine Aussetzung des Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens bis zur Erledigung eines mit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06
    Der Hinweis der Beschwerde auf die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (C 188/03 = EzA § 17 KSchG Nr. 13 = NJW 2005, 1099) ist insoweit zutreffend, als es darum geht vor dem Ausspruch von Kündigungen alle Handlungsmöglichkeiten mit den Arbeitnehmervertretungen und den "Sachverständigen" auszuschöpfen.
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06
    Da das gerichtliche Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG zum Ziel hat, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen, liegt es in ihrer Hand zu entscheiden, ob die Aufnahme oder Fortsetzung von internen Verhandlungen noch Sinn macht (vgl. LAG Niedersachsen, 25. Oktober 2005, 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; Düwell/Lipke - Koch, ArbGG 2. Auflage § 98 Rd.-Ziff. 12).
  • LAG Berlin, 24.04.2003 - 10 Ta 598/03

    Einsetzungsverfahren, Aussetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06
    Aus diesen Gründen kann es nur in Ausnahmefällen im Bereich des § 98 ArbGG zu einer Verfahrensaussetzung nach §§ 148, 149 ZPO kommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 29. Juli 1985 - 4 Ta 143/85 - LAG Berlin, 24. April 2003 - 10 Ta 598/03, 10 Ta 818/03 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 9, 40).
  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06
    (LAG Frankfurt, 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 = LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 39).
  • LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08

    Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07

    Interessenausgleich - Bundesagentur für Arbeit - Einigungsstelle;

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit den Auffassungen des Landesarbeitsgerichts Bremen (Beschluss v. 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83 - ), des Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss v. 15.12.2003 - 10 TaVB 164/03 - ) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Beschluss v. 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 - ), die - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht vertreten haben, das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG schließe die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht aus.

    Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat jüngst (Beschluss v. 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06 -) mit ähnlicher Begründung entschieden, es müsse möglich sein, sich unmittelbar um die Einrichtung einer Einigungsstelle zu bemühen, wenn sich einer der Betriebspartner nicht bereit zeige, am Vermittlungsversuch teilzunehmen.

  • LAG Hamm, 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09

    Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in

    Eine Aussetzung des Besetzungsverfahrens würden dem Sinn und Zweck des Einigungsstellenverfahrens, die schnelle Wiederaufnahme der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner zu gewährleisten, widersprechen (BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 11; LAG Niedersachsen 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 - AE 2008, 114; Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge/Schlewing, ArbGG 7. Aufl., § 98 Rn. 11; Düwell/Lipke/Koch, ArbGG, 2. Aufl., § 98 Rn. 14; GK-ArbGG/Dörner, § 98 Rn. 49; ERfK/Koch, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 4 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 16.06.2008 - 10 TaBV 59/08

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; Ausgliederung einer

    Eine Aussetzung des Besetzungsverfahrens würde dem Sinn und Zweck des Einigungsstellenverfahrens, die schnelle Wiederaufnahme der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner zu gewährleisten, widersprechen (BAG, 24.11.1981 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 11; LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 - AE 2008, 114; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 98 Rn. 11; Düwell/Lipke/Koch, ArbGG, 2. Aufl., § 98 Rn. 14; GK-ArbGG/Dörner, § 98 Rn. 49 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Eine Aussetzung des Besetzungsverfahrens würde dem Sinn und Zweck des Einigungsstellenverfahrens, die schnelle Wiederaufnahme der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner zu gewährleisten, widersprechen (BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/09 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 11; LAG Niedersachsen 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06 - AE 2008, 114; Düwell/Lipke/Koch, ArbGG, 2. Aufl., § 98 Rn. 14; Dörner/GK-ArbGG, § 98 Rn. 49 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - 10 TaBV 44/10

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Vermittlungsversuch durch den Vorstand der

    Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07), Niedersachsen (Beschluss vom 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06), Hamm (Beschluss vom 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03) und Bremen (Beschluss vom 20.09.1983 - 4 TaBV 104/83) vertreten - wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - die Ansicht, dass das Vermittlungsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließe.
  • LAG Hamm, 19.09.2011 - 13 TaBV 62/11

    Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung der Einigungsstelle

    Aus dem dargestellten Normgefüge folgt, dass jedenfalls in Konstellationen wie hier, wo sich beide Betriebspartner bis zuletzt nicht an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit gewandt haben, die Arbeitgeberin berechtigt war, unmittelbar die Einigungsstelle anzurufen ( vgl. z.B. LAG Hamm, 15.12.2003, 10 TaBV 164/03; LAG Niedersachsen, 30.01.2007, 1 TaBV 106/06; LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2007 - 3 TaBV 26/07; ErfK/Kania, 11. Aufl., §§ 112, 112 a Rn. 7; Fitting, 25. Aufl., §§ 112, 112 a Rn. 29; GK/Oetker, 9. Aufl., §§ 112, 112 a Rn. 278; Richardi/Annuß, 12. Aufl., § 112 Rn. 219 f.).
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